07.08.2020
Hier finden Sie sämtliche Informationen zur öffentlichen Auflage der Überbauung Dörfli im Ortsteil Attelwil.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 07. August bis 07. September 2020 auf der Gemeindekanzlei Reitnau auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans im Dörfli wird für die im Plan festgelegten,
im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Reitnau, 28. Juli 2020
Der Gemeinderat
Dokumente:
Stellungnahme Wernerschibli, Ortsplaner
Planungsbericht
Gestaltungsplan
Richtprojekt Architektur
Richtprojekt Landschaftsarchitektur
Sondernutzungsvorschriften
Gemeindeverwaltung Reitnau
Kratz 4
Postfach
5057 Reitnau
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Voranmeldung möglich.
Morgen | Nachmittag | |
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Montag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 18:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
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Die Postagentur ist zusätzlich zu den oben genannten Zeiten jeweils am Dienstag und Donnerstag von 17:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
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